Gablitz - ein gutes Gefühl

Wichtige Informationen zur GEMEINDERATSWAHL 2010

Wichtige Informationen zur GEMEINDERATSWAHL 2010

Anbei die wichtigsten Informationen für die Gemeinderatswahl:

1. NEUE Öffnungszeiten des Wahllokals:

!!!!!!!!!!!   DAS WAHLLOKAL Ferdinand Ebner-Gasse 6 (Festhalle) ist von 8.00 bis 16.00 Uhr GEÖFFNET !!!!!!!!!!

2. Wahlberechtigung:
Jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme in seinem Sprengel mit dem amtlichen Stimmzettel, der im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Neben dem amtlichen Stimmzettel können auch nicht amtliche Stimmzettel verwendet werden.
Erstmals sind alle GablitzerInnen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden, bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt.

3. Stimmabgabe mit Wahlkarte:  - siehe auch Newsinfo "Wahlkartenantrag"
Jeder Wahlberechtigte kann eine Wahlkarte beantragen.
Das kann bis spätestens Mittwoch, dem 10. März 2010, 16.00 Uhr einlangend, persönlich oder schriftlich (per E-Mail, per Fax oder über die Internetmaske der Gemeinde) erfolgen. Ab diesem Tag bis zum Freitag, dem 11. März  2010, 12.00 Uhr, können Wahlkarten nur noch persönlich im Gemeindeamt angefordert werden.

Zur schriftlichen Beantragung einer Wahlkarte genügt ein formloses Schreiben mit Name, Anschrift, Geburtsdaten, Zusendeadresse, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse und der Kopie eines Ausweises an die Marktgemeinde Gablitz, Linzerstraße 99, 3003 Gablitz bzw. per E-Mail esterle@gablitz.gv.at oder per Fax 02231/63466 DW 139.

Die Wahlkarte wird dann von uns an die gewünschte Adresse geschickt bzw. kann die Wahlkarte auch persönlich im Gemeindeamt abgeholt werden. Die Wahlkartenausstellung kann erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltag erfolgen!

4. Stimmabgabe mittels Briefwahl:
Jeder, der eine gültige Wahlkarte beantragt und erhalten hat, kann auch von der Briefwahl Gebrauch machen! Wählen mit der Briefwahlkarte hat viele Vorteile.
Man kann seine Stimme mit der Post senden aber auch sofort im Gemeindeamt in die Urne werfen und ist nicht an die Öffnungszeiten des Wahllokals gebunden. Unbedingt notwendig ist Ihre Unterschrift auf der Briefwahlkarte, mit der Sie eine eidesstattliche Erklärung für die Richtigkeit Ihrer Angaben abgeben. Die ausgefüllte Wahlkarte kann sofort im Gemeindeamt in die Wahlurne oder in den nächsten Briefkasten eingeworfen werden, weil die Empfängeradresse bereits am Kuvert vorgedruckt ist und das Porto der Empfänger zahlt.
Die Briefwahlkarte muss spätestens am 14. März 2010, 06.30 Uhr, im Gemeindeamt eingelangt sein bzw. muss sie sich zu diesem Zeitpunkt im Postkasten des Gemeindeamtes befinden. Später einlangende Briefwahlkarten sind ungültig!

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt bei Frau Esterle (Tel.: 02231/63466 DW 130) oder Amtsleiter Dr. Fronz (Tel.: 02231/63466 DW 150).

08.02.2010