Die Standesbeamtinnen gehen bei der Ausgestaltung der Zeremonie gerne auf die Wünsche des Brautpaares ein.
Österreicherinnen und Österreicher bringen bitte mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
- Nachweis zur Führung eines akademischen Grades (Diplom, Urkunde)
- Heiratsurkunde der letzten Vorehe
- Nachweis über die Auflösung der Vorehe (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Vaterschaftsanerkenntnisse und Meldezettel aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bringen bitte mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass)
- aktuelle Geburtsurkunde (internationale oder EU-Urkunde) - Gültigkeit nicht älter als 6 Monate !
- Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung Ihres Heimatlandes - Gültigkeit: nicht älter als 6 Monate !
- Meldebestätigung vom aktuellen oder letzten Wohnsitz im Ausland
- Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
HINWEIS:
- Ausländische Personenstandsurkunden bedürfen - je nach Staat - eine Überbeglaubigung oder Apostille !
- Fremdsprachigen Urkunden ist eine, von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung in die DEUTSCHE Sprache anzuschließen.
Kosten:
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 61,75 und € 390,80, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber