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Das Land NÖ und die Gemeinden fördern gemäß § 8a des NÖ Jugendgesetzes Studierende mit Hauptwohnsitz in NÖ für Fahrten zum, vom oder am Studienort, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird.
Die Marktgemeinde Gablitz bietet ab dem Sommersemester 2020 und bis zum 26. Lebensjahr eine zusätzliche Förderung in der Höhe von € 50,-- pro Semester an. Voraussetzungen hierfür sind:
Förderanträge werden per E-Mail oder persönlich von Frau Hasiber (hasiber@gablitz.gv.at) entgegengenommen.