RÄUMPFLICHT der Gehsteige

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Räumpflicht Gehsteige

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Sehr geehrte Gablitzerinnen und Gablitzer !

Aufgrund der aktuellen Wettersituation möchten wir Sie als Hausbesitzer/-innen auf die Räumpflicht der Gehsteige bzw. des 1-Meter-Streifens vor Ihrem Grundstück (wenn kein Gehsteig existiert) erinnern.

Bitte beachten Sie die Streu- und Räumpflicht nicht nur aufgrund von Rücksichtnahme gegenüber den Mitbürger/-innen, sondern auch im eigenen Interesse.

Nur so vermeiden Sie die Haftung bei Unfällen auf "Ihrem" Gehsteig.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe !

Ihr Bürgermeister Michael W. Cech

 

































































































































































































































































































































































































































































































































13.12.2018