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Aufgrund der aktuellen Wettersituation möchten wir Sie als Hausbesitzer/-innen auf die Räumpflicht der Gehsteige bzw. des 1-Meter-Streifens vor Ihrem Grundstück (wenn kein Gehsteig existiert) erinnern.
Bitte beachten Sie die Streu- und Räumpflicht nicht nur aufgrund von Rücksichtnahme gegenüber den Mitbürger/-innen, sondern auch im eigenen Interesse.
Nur so vermeiden Sie die Haftung bei Unfällen auf "Ihrem" Gehsteig.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe !
Ihr Bürgermeister Michael W. Cech
13.12.2018