Sitzungsprotokolle

Über jede Sitzung des Gemeinderates ist nach Maßgabe des § 53 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ein Sitzungsprotokoll zu erstellen. Das Sitzungsprotokoll ist nach dem Abfassen vom Vorsitzenden (Bürgermeister) und dem Schriftführer zu unterfertigen.

Bei allen hier wieder gegebenen GR-Protokollen wurde auf  die Wiedergabe von Beilagen zum Protokoll verzichtet.

In das genehmigte Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung kann im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls keinerlei Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Dazu bedarf es des Vollzugs der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse durch den Bürgermeister.

Protokolle der Gemeinderatssitzungen nach Jahren gegliedert (öffentlicher Teil):

Jahr