Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Bitte mitbringen:
- € 312,-- in bar
- 2 Passbilder
- psychischer Fähigkeitsnachweis
- Waffenführerschein
- Geburtsurkunde
- Lichtbildausweis
- Wehrdienstbuch
Waffenregistrierungspflicht ab 01. Oktober 2012 !
Ab 01. Oktober 2012 gibt es ein zentrales Waffenregister (ZWR), in dem Schusswaffen aller Kategorien registriert werden.