Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 Bauordnung 2014 für NÖ mindestens 8 Wochen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:

  • Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis max. 10 m² und einer Gebäudehöhe bis max. 3 m auf Grundstücken im Bauland
  • Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen
  • Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
  • Änderung des Verwendungszweckes eines Bauwerks
  • Ableitung - Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen
  • Abbruch von Bauwerken
  • Wärmeschutzverkleidung am Gebäude
  • Senkgruben, Autoabstellplätze, Lagerplätze, Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
  • Einfriedung gegen öffentliches Gut
  • Errichtung von Gasanlagen und Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie
  • Carport (mit Zustimmung der Nachbarn)

Bitte mitbringen: 

  • Formular Bauanzeige ausgefüllt (Downloadformular auch unter dem Punkt "Formulare")
  • bei Wärmeerzeugern: Plan + Beschreibung; CE-Bestätigung des Gerätes, Rauchfangeignungsbefund
  • bei allen anderen Bauvorhaben: Pläne, Beschreibungen

Zuständig


 
Kontaktdaten von Filiz Yazgi
FunktionAssistenz Bauamt
NameFiliz Yazgi
AdresseLinzer Straße 99
3003 Gablitz
Telefon+43 2231 63466 121
E-Mailyazgi@gablitz.gv.at

 
Kontaktdaten von Robert Fleischmann
FunktionLeiter Bauamt
NameRobert Fleischmann
AdresseLinzer Straße 99
3003 Gablitz
Telefon+43 2231 63466 122
E-Mailfleischmann@gablitz.gv.at