Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 Bauordnung 2014 für NÖ mindestens 8 Wochen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:
- Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis max. 10 m² und einer Gebäudehöhe bis max. 3 m auf Grundstücken im Bauland
- Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen
- Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Änderung des Verwendungszweckes eines Bauwerks
- Ableitung - Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen
- Abbruch von Bauwerken
- Wärmeschutzverkleidung am Gebäude
- Senkgruben, Autoabstellplätze, Lagerplätze, Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
- Einfriedung gegen öffentliches Gut
- Errichtung von Gasanlagen und Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie
- Carport (mit Zustimmung der Nachbarn)
Bitte mitbringen:
- Formular Bauanzeige ausgefüllt (Downloadformular auch unter dem Punkt "Formulare")
- bei Wärmeerzeugern: Plan + Beschreibung; CE-Bestätigung des Gerätes, Rauchfangeignungsbefund
- bei allen anderen Bauvorhaben: Pläne, Beschreibungen